Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.
Eine Presse-Akkreditierung können erhalten:
- • Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes ohne Branchenbezug.
- • Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit folgendermaßen nachweisen können:
- • durch Vorlage von Namensartikeln im Original, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
- • durch Vorlage eines Impressums im Original, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate ist,
- • durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Veranstaltung,
- • Für Fotografen: Durch einen Bildnachweis.
Die Entrepreneur University als Veranstalter des Founder Summits behält sich darüber hinaus vor:
- • Im Einzelfall dem betreffenden Journalisten die Akkreditierung für die Veranstaltung zu entziehen,
- • In Einzelfällen einen aktuellen Nachweis der journalistischen Tätigkeit durch Redaktionsbescheinigungen, aktuelle Namensartikel o. Ä. einzufordern. Werden die Unterlagen nicht beigebracht oder entsprechen diese nicht den Akkreditierungsrichtlinien, kann die Entrepreneur University die Akkreditierung verweigern.
Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.




